Einheitliche Finanzberichterstattung mit dem European Single Electronic Format (ESEF)

Die Konzernberichterstattung befindet sich im steten Wandel. Technologische Entwicklungen und regulatorische Anforderungen sowie ein steigendes internes und externes Informationsbedürfnis bewirken immer wieder neue Projekte, Lösungen und Formate. Eine relevante, aber wenig beachtete neue Anforderung ist das European Single Electronic Format (ESEF).

European Single Electronic Format (ESEF) – Eine regulatorische Anforderung unter vielen?

Gerade in den letzten Jahren gab es vor allem von regulatorischer Seite durch die neuen bzw. geänderten IFRS-Standards IFRS 9 (verpflichtend ab 2018), IFRS 15 (ab 2018) und IFRS 16 (ab 2019) sowie die CSR Richtlinie (ab 2017) viele Änderungen der Berichtspflichten. Eine weitere neue Anforderung, die darüber scheinbar wenig beachtet wurde, ist die Richtlinie zum „European Single Electronic Format“ der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Dieser wurde im Dezember 2017 in finaler Form veröffentlicht.

Diese Richtlinie sieht vor, dass alle Unternehmen, die innerhalb der EU Wertpapiere emittieren, ab 2020 ihre Finanzberichterstattung in einem einheitlichen, digitalen Format vornehmen und bei den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden und/oder Unternehmensregistern einreichen. Das derzeit noch in vielen Unternehmen übliche PDF-Format wird abgelöst.

European Single Electronic Format (ESEF) – Einheitliches Dateiformat mit einheitlicher Struktur für bessere Vergleichbarkeit

Durch XBRL-Etiketten (eXtensible Business Reporting Language) nach den Vorgaben der IFRS Taxonomie innerhalb des künftigen Formats soll eine schnelle und einfache Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen gewährleistet werden. Das XBRL-Format ist ein freier Standard auf Basis des XML-Dokumentformats zur Darstellung von Finanzinformationen. Diese Etiketten funktionieren dabei struktur- und sprachübergreifend, während in den bisherigen Berichten ein großer Teil an unternehmensspezifischen Positionen diesen Vergleich erschwerte. Ab 2020 ist die detaillierte Verwendung dieser Etiketten in den Standardberichten, d.h. Bilanz, Ergebnis- und Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel verpflichtend. Konzernspezifische Anhänge können blockweise gekennzeichnet werden.

Letzteres ist eine Reaktion auf die Situation in den USA, wo die dortige Börsenaufsicht (SEC) einen ähnlichen Standard geschaffen hat. Dieser sah allerdings vor, dass auch die Anhänge detailliert etikettiert werden, und endete darin, dass die dortige Taxonomie stetig erweitert werden musste. Unternehmen bot sich so außerdem die Möglichkeit, viele Standardpositionen einfach als solche Erweiterungen zu kennzeichnen, was die Vergleichbarkeit der Informationen eher erschwerte als verbesserte.

Die ESMA möchte hier einen Kompromiss gehen. Anstatt jede einzelne Position detailliert zu etikettieren, soll es über „Anchoring“ möglich sein, einzelne unternehmensspezifische Positionen mit Standardpositionen zu verlinken: z.B. segmentspezifische Umsätze mit den Umsätzen.

European Single Electronic Format (ESEF) – Wenig Aufmerksamkeit trotz weitreichender Wirkung

Im Gegensatz zu den übrigen regulatorischen Anforderungen der vergangenen Jahre scheint das European Single Electronic Format (ESEF) zu großen Teilen an vielen Betroffenen – Analysten wie Berichtserstellern – vorüber gegangen zu sein. IFRS 9, 15 und 16 erzeugten ein Vielfaches an Aufmerksamkeit, obwohl die Auswirkungen des ESEF auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Schon während des Abstimmungsprozesses gingen gerade einmal 14 Kommentare von Betroffenen, davon nur einer aus Deutschland, bei der ESMA ein.

Auswirkungen des European Single Electronic Formats (ESEF)

Die Zeit, die Anforderungen des European Single Electronic Formats einzuplanen, ist günstig. Schließlich werden die Berichtsprozesse ohnehin überarbeitet, um die übrigen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Andernfalls sind die Anforderungen des ESEF auch ein guter Startpunkt, um andere Veränderungen und Entwicklungen am Berichtswesen zu treiben.

Unternehmen, die bereits jetzt ihre Berichtstrukturen an die Anforderungen der ESEF- bzw. IFRS-Taxonomie anpassen, sind frühzeitig in der Lage, zu identifizieren, welche Berichtspositionen sich nicht in den Standard einordnen lassen und wie mit solchen Abweichungen umgegangen werden soll.

Allgemein gilt es bereits jetzt zu klären, wer für die Umsetzung der Richtlinie im Unternehmen verantwortlich zeichnen soll und inwieweit ggf. auch Wirtschaftsprüfer in die Umsetzung und Einhaltung der Richtlinie eingebunden werden sollen oder müssen.

European Single Electronic Format (ESEF) in der Zusammenfassung

  • Verpflichtend ab 01.01.2020 für alle Unternehmen, die innerhalb der EU Wertpapiere emittieren.
  • Einheitliches Dateiformat mit einheitlicher Struktur in Anlehnung an die IFRS-Taxonomie.
  • Positionen innerhalb der einzelnen Berichte werden mit standardisierten Tags und Anchors versehen, um die Berichte maschinenlesbar und besser vergleichbar zu machen.

Die verovis GmbH unterstützt gerne bei der Einführung des ESEF-Standards. Dabei greifen wir auf unsere Erfahrungen, Toolsets und Best Practices zurück, die wir durch mehrere erfolgreiche Projekte in den Bereichen IFRS und Reporting gesammelt haben.