Umsatzrealisierung nach IFRS 15 – Auswirkungen, Neuerungen und Zusammenfassung
Neue IFRS Anforderungen haben die Wirtschaft in unterschiedlicher Ausprägung mit voller Intensität erreicht. Sie erfordern eine Erweiterung der IT Finanzarchitektur mit dem Anspruch, Bewertungseffekte und Wertentwicklungen auf Einzelgeschäftsebene nachvollziehbar in den Finanz Reporting Prozess zu integrieren. Eine Herausforderung, die es gilt, rechtzeitig in Angriff zu nehmen. Die verovis GmbH stellt mit ihrem Expertenteam das nötige Know-How und die passenden Softwarelösungen zur Verfügung, um die problemlose Einführung der neuen Standards in Ihrem Unternehmen zu garantieren.
IFRS 15 Regelungen – Auswirkungen auf viele Unternehmen
Der „International Financial Reporting Standard 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ (kurz: IFRS 15) soll die Vielzahl der bisher in diversen Standards enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammenzuführen. IFRS 15 ist auf alle Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, auch eine frühere Anwendung ist aber zulässig und empfehlenswert. Zur Erstanwendung bestehen zwei Möglichkeiten: die retrospektive Anwendung oder die Erstanwendung mit kumuliertem Effekt zu Beginn der Anwendung.
Bei IFRS 15 handelt es sich um ein einheitliches Regelwerk, das diverse andere Standards im Bereich Umsatzlegung ersetzt (z.B. IAS 11, 18, IFRIC 13, 15). Der neue Rechnungslegungs Standard soll Inkonsistenzen zwischen bestehenden IFRS- und US GAAP-Bestimmungen eliminieren und somit die Vergleichbarkeit der Umsatzzahlen zwischen verschiedenen Unternehmen, Branchen und Rechtssprechungen erhöhen. In IFRS 15 werden die Prinzipien festgelegt, die ein Unternehmen anwenden muss, um den Anwendern von Finanzberichten nützliche Informationen hinsichtlich Natur, Betrag, Zeit, Einnahme- und Cash Flow-Möglichkeiten eines Vertrages mit einem Kunden zur Verfügung zu stellen.
Kundenverträge mit folgenden Charakteristika, die als beispielhafte Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, könnten IFRS 15 auch für Ihr Unternehmen relevant machen:
- Kundenspezifische Verträge (zum Beispiel bei Auftragsfertigung)
- Kombination mehrerer Güter oder Dienstleistungen (zum Beispiel bei Lieferung einer Maschine inklusive Wartungsvertrag)
- Verträge mit variablen Preisbestandteilen (zum Beispiel Staffelbonus)
- Lizenzverträge (zum Beispiel für Softwareprodukte)
- Verträge mit möglicher Anpassung während der Vertragslaufzeit (zum Beispiel bei Dienstleistungen)
Das Fünf-Schritte-Modell des neuen Standards IFRS 15 definiert, wann und wie Umsätze aus Kundenverträgen als für den Standard relevant angesehen werden. Dieses Modell wird auf alle Kundenverträge angewandt.
- Schritt 1: Identifizierung des Vertrags mit einem Kunden
- Schritt 2: Identifizierung der Leistungsverpflichtungen in dem Vertrag
- Schritt 3: Bestimmung des Transaktionspreises
- Schritt 4: Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags
- Schritt 5: Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen
IFRS 15 frühzeitig berücksichtigen
Aufgrund der hohen Komplexität der Thematik sowie der Vielzahl der möglicherweise in einem Unternehmen betroffenen Organisationseinheiten, Gesellschaften und Systeme und deren Interdependenzen, empfiehlt verovis Unternehmen, die Einführung des Standards zeitnah anzugehen. Die möglichen Auswirkungen auf Kennzahlen und KPIs sowie auf Bonus-relevante Größen sind zusätzlich zu beachten.
Ein ausreichender zeitlicher Vorlauf ist auch vor dem Hintergrund wichtig, dass im Fall der Einführung nach der retrospektiven Methode Verträge mit Kunden im Jahr vor dem Go-Live sowohl nach dem aktuellen als auch nach dem neuen Standard bewertet werden müssen. Diese Übergangsphase hat zum Ziel, auf vergleichbare Vorjahreszahlen zurückgreifen zu können, erfordert aber natürlich zusätzlichen Aufwand und Zeit.
Mit einem Umbau der IT-Finanzarchitektur ist es für alle neuen Anforderungennoch allerdings noch nicht getan. Ein Umdenken in den Organisationen hinsichtlich verstärkter Zusammenarbeit der Fachbereiche Rechnungswesen, Controlling und Risikomanagement ist erforderlich. Durch immer kürzere Abschlussfristen sind auch die unternehmensinternen Berichtsprozesse zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.
Mit CCH Tagetik fit für IFRS 15
IFRS 15 für Umsätze aus Kundenverträgen wird die Umsatzerkennung von Unternehmen verändern. Dies kann unter Umständen auch die Reportingmechanismen von kritischen Offenlegungen inklusive Allokationen, variablen Preisen, der Unterscheidung von Verbindlichkeiten, Entwicklungen, Zahlungen, Renditen, Gewährleistungen und vielem mehr aushebeln.
Wie können publizitätspflichtige Unternehmen bei solch tiefgehenden, branchen- und abteilungsübergreifenden Veränderungen, die schon in naher Zukunft auf sie zukommen, dennoch schnell IFRS-konform werden? Die Experten der verovis GmbH decken für CCH Tagetik Anwender durch eine Erweiterung des Datenmodells mit einem leistungsfähigen Modul auf Einzelgeschäftsebene die Anforderungen des neuen IFRS-Standards ab. Ein weiterer Vorteil: Die einzelnen IFRS Module von CCH Tagetik sind auf einer einzigen Plattform für Analytical Performance Management (APM) entwickelt worden, die bereits zur Planung von CCH Tagetik Cashflow-Anwendern im Einsatz ist.
Das IFRS 15-Modul von CCH Tagetik unterstützt bei Import und Verwaltung von Vertragsdaten, der automatisierten Anwendung des Fünf-Schritte-Modells, bei Berichterstattung und Offenlegung sowie bei der Generierung eines geeigneten Prozess Workflows. Systeminterne Verifikationsmechanismen garantieren eine konsistente und komplette Informationsbereitstellung. Mithilfe eines Werkzeugs zur Vertragsmodellierung lassen sich außerdem Auswirkungen auf die Einnahmengenerierung bei Vertragsänderungen vorhersehen.
Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Möglichkeit des Vergleichs verschiedener Strukturen werden jederzeit garantiert, da sie als wesentliche Funktionen Teil von CCH Tagetik sind.
Für weiterführende Informationen steht Ihnen das verovis Expertenteam gerne zur Verfügung.
IFRS 15 in der Zusammenfassung
- Zielgruppe: alle Unternehmen, die aus Verträgen mit Kunden Umsatz generieren
- Die Einführung des IFRS 15 wird die folgenden Standards ersetzen: IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Erlöse, IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme, IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien, IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden, SIC-31 Erträge – Tausch von Werbeleistungen
- Anwendungsumfang: IFRS 15 ist auf alle Kundenverträge mit Ausnahme der folgenden Verträge anzuwenden: Leasingverhältnisse, die unter IAS 17 Leasingverhältnisse fallen, Finanzinstrumente und andere vertragliche Rechte oder Pflichten, die unter IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IAS 27 Separate Abschlüsse oder IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures fallen, Versicherungsverträge gemäß IFRS 4 Versicherungsverträge und nicht finanzielle Tauschgeschäfte zwischen Unternehmen in derselben Branche, die darauf abzielen, Veräußerungen an Kunden oder potentielle Kunden zu erleichtern.
- Gültig ab: IFRS 15 ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.
Von Jim Walder und Michel Wolfram